Selbstständige und Mutterschutz

September 24th, 2008 · 1 Kommentar

Die Gesetze zum Schutz für Mütter im Arbeitnehmerverhältnis wurden nicht ohne Grund erlassen. Schwangere Frauen müssen etwas Schonung erfahren und sechs Wochen vor der Geburt gehen sie in den Mutterschutz – denn jetzt ist besondere Schonung angesagt. Wie aber sieht es mit selbstständigen Damen aus, die sich nicht die Frage stellen müssen “Wann ist der richtige Zeitpunkt meinem Chef zu sagen, dass ich schwanger bin?”

Noch immer herrscht in der Bevölkerung die weit verbreitete Meinung, dass Selbstständige über einen gewissen, finanziellen Status verfügen und sich Angestellte leisten können. Das mag zutreffen, sofern ein Selbstständiger Inhaber einer Firma mit Angestellten ist, aber auch diese muss geführt werden – und das bedeutet im Klartext: weiter arbeiten. Für Alleinunternehmer bedeutet jeder Tag, an dem nicht gearbeitet werden kann Umsatzverlust in der Höhe des durchschnittlichen Tagesumsatzes.

Selbstständig sein bedeutet in jeder Hinsicht eigenständig vorsorgen, denn auf einmal ist eine Person mehr im Haus und das ändert auch die finanzielle Situation. Arbeiten im Mutterschutz ist also für schwangere Selbstständige eine Selbstverständlichkeit, und zwar so lange es möglich ist. Und auch nach der Geburt geht es für selbstständige Frauen oftmals fast direkt nach den Strapazen der Geburt, zahlreichen Glückwüschen, Geschenken und Grußkarten zur Geburt weiter. Das neue Elterngeld ist hier äußerst hilfreich, denn nimmt der eventuell im Angestelltenverhältnis tätige Partner den Erziehungsurlaub, ist das Baby versorgt und die Mama kann, so bald sie sich etwas erholt hat, wieder arbeiten.
Hierbei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass gerade Männer einen sehr eigenen Erziehungsstil haben und dass es daher öfters zu Konflikten im Bezug auf die Kindererziehung kommen kann.

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Tags: Geld & Finanzen

1 Antwort bis jetzt ↓

  • 1 Christiane // Sep 15, 2010 at 20:26

    Am 4. August 2010 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten für selbstständige Erwerbstätige. Selbstständige Mütter auf EU-Ebene sollen demnach Mutterschaftsansprüche bekommen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben 2 Jahre Zeit diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    Das wurde ja auch mal langsam Zeit.

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