Für die werdende Mutter sind einem speziellen Mutterschutzgesetz 2007 alle Rechte und Pflichten geregelt. Inhalt ist zum Beispiel, von wann bis wann der gesetzliche Mutterschutz besteht.
Das bedeutet, dass die Frau behandelt wird, als wenn sie krankgeschrieben wäre. In dieser Zeit ist es dem Arbeitgeben nicht erlaubt, der Frau zu kündigen.
Auch Bestandteil des Mutterschutzgesetzes ist es, in welcher Art und Weise die Frau zu körperlicher Arbeit eingesetzt werden darf. Zum Beispiel müssen hier auch unterschiedliche Berufsgruppen berücksichtigt werden. Denn eine werdende Mutter, die einen 8 Stunden Bürojob hat, ist körperlich weniger belastet, als eine Schwangere die als Maurer arbeitet.
Um dem Wohl von Mutter und Kind keine Steine in Weg zu legen, werden ebenfalls die Arbeitszeiten angesprochen. Dabei wird es Schwangeren, die im Schichtdienst arbeiten, ermöglicht kürzer zu treten.
Sollte es während der Schwangerschaft zu Komplikationen kommen, kann es passieren, dass die Frau bereits früher die Arbeit aufgeben muss, als die errechnete Mutterschutzzeit beginnt.
In diesem Fall ist es für Arbeitgeben zwar ein harter Schlag auf eine Mitarbeiterin zu verzichten, jedoch das gute Recht der Frau, mit einer Krankschreibung zu Hause zu bleiben.
Den vollständigen Gesetzestext kann man sich bei der zuständigen Gemeinde abholen. In den meisten Betrieben ist das Gesetz jedoch auch vor Ort und kann im Personalbüro ausgehändigt werden.
Was beinhaltet das Mutterschutzgesetz?
März 20th, 2009 · Keine Kommentare
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