Sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde, ergeben sich Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, denn schwangere Frauen stehen unter besonderem Schutz. Die werdende Mutter ist verpflichtet, ihren Arbeitgeber sofort von der Schwangerschaft zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat seinerseits nun bestimmte Auflagen zu erfüllen. Für Schwangere gilt Kündigungsschutz – das bedeutet, wegen einer Schwangerschaft darf das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers nicht gekündigt werden. Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, für den Schutz der Schwangeren während der Arbeitszeit zu sorgen. Schwangere dürfen keine Mehrarbeit leisten, die über den Arbeitsvertrag hinaus geht, dürfen keine Nachtarbeit leisten und dürfen nicht an gesundheitsgefährdenden Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Die Ruhepausen müssen gewährleistet sein.
Der Kündigungsschutz gilt jedoch nur ab Bekannt werden der Schwangerschaft. Wer sein Kündigungsschreiben bereits vor der Feststellung der Schwangerschaft erhalten hat, gilt als gekündigt. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem Arbeitgeber Gründe für die Kündigung vorgelegen haben und es ihm nicht zuzumuten ist, die Arbeitnehmerin weiter zu beschäftigen.







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